Info für Hebammen
Ab Oktober 2010 bietet die ÖGHM einen weiteren Ausbildungslehrgang für Hebammen an (AG 1-7 Jg.10, Stockerau)
Die gesamte Ausbildungsdauer umfasst 126 Stunden.
Veranstaltungsort:
BEST WESTERN HOTEL DREIKÖNIGSHOF
Haupstraße 29-31
2100 Stockerau
Tel.: +43 (0)2266-62788-0
Fax: +43 (0)2266-62788-6
office@dreikoenigshof.at
http://www.dreikoenigshof.at
Das Referententeam
Dr. Michael Hajek
Kursleiter, Homöopathischer Arzt, Allgemeinmediziner, Villach
Dr. Rosemarie Brunnthaler-Tscherteu
Homöopathische Ärztin, Allgemeinmedizinerin, Leitung der homöopathischen Ambulanz an der Gynäkologisch-Geburtshilflichen Abteilung des Konventhospitals der Barmherzigen Brüder in Linz
Dr. Martin Edlinger
Leitender Oberarzt der Kinderintensivstation des Landeskrankenhauses Klagenfurt
Edith Zancolo
Hebamme im Landeskrankenhaus Villach
Daniela Koren
Hebamme im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit an der Glan, freipraktizierende Hebamme, Stillberaterin IBCLC
Ausbildungsgruppen
Nähere Informationen zu den einzelnen Ausbildungsgruppen (Termine und Inhalte) finden Sie hier: >>
Ausbildungskosten
€ 1.485,-
€ 1.070,- für arbeitslose oder karenzierte Hebammen (gegen Vorlage einer Bestätigung)
Bei Teilzahlung:
€ 215,- pro Ausbildungsgruppe
€ 155,- pro Ausbildungsgruppe für arbeitslose oder karenzierte Hebammen (gegen Vorlage einer Bestätigung)
Als gemeinnütziger Verein sind wir von der Umsatzsteuer befreit.
Unsere Preise enthalten daher keine Ust.
inkl. Pausenverpflegung
Die Gesamtkosten beinhalten 7 Ausbildungsgruppen, Prüfungsgebühr
Die Ausbildung endet mit dem Hebammendiplom für Homöopathie der Österreichischen Gesellschaft für Homöopathische Medizin
Gemäß § 5 Hebammengesetz sind Hebammen in den im Gesetz abschließend bezeichneten Fällen zur Verabreichung von Arzneimitteln ermächtigt. Zu den Arzneimitteln zählen auch homöopathische Mittel.
Die ÖGHM bietet daher die fachspezifische Fortbildung "Homöopathie für Hebammen" im Sinne des § 37 Abs. 6 Hebammengesetz an.
Das österreichische Hebammen-Gremium hat den der Fortbildung zugrunde liegenden Lehrplan geprüft und bestätigt, dass die Lehrinhalte den Erwartungen des Gremiums entsprechen.
Die Entscheidung über die Anrechnung unseres fachspezifischen Kurses und Bestätigung im Fortbildungspass erfolgt durch das Hebammen-Gremium nach absolvierter Fortbildung.